Kuratorium

Das Stiftungskuratorium besteht aus fünf bis neun Personen. Die Mitglieder des Stiftungskuratoriums üben ihr Amt für die Dauer von fünf Jahren aus. Wiederholte Bestellungen sind möglich. Ausscheidende Mitglieder werden durch Kooption im Einvernehmen mit dem Treuhänder ersetzt.

 

Die Aufgaben des Kuratoriums sind folgende:

  • Beratung der Abteilungsleitung
  • Beschlüsse zu Satzungsänderungen (mit 2/3-Mehrheit und im Einvernehmen mit der GLS Treuhand e.V.)
  • Beschlüsse über Förderungsschwerpunkte und Erarbeitung von Empfehlungen für die Förderung von Bildung in der GLS Treuhand e.V. sowie Verwaltung des Stiftungsvermögens und seiner Erträgnisse

Das Stiftungskuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die Kuratoriumsmitglieder treffen sich mindestens dreimal im Jahr. Sie üben ihre Tätigkeit in der Regel ehrenamtlich aus.

Ihr Kontakt

ABTEILUNGSLEITUNG

Sophie Löhlein


+49 (0)234 5797-5781
sophie.loehlein@gls-treuhand.de

Satzung der Zukunftsstiftung Bildung

(Stand 12.02.2009)

Präambel

Wer sich als Mitglied einer Verantwortungsbereiten Bürgergesellschaft versteht, setzt die freie Förderung und Erneuerung von Bildung, die die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die in Zukunft notwendigen sozialen und fachlichen Fähigkeiten zu fördern geeignet ist, gegen alle Versuche profitorientierter Beeinflussung und staatlicher Bevormundung der Bildung. Die Bürgergesellschaft braucht eine kindgerechte Pädagogik, Gestaltungsfreiheit und Selbständigkeit für Schulen und Hochschulen sowie Vielfalt im Bildungswesen.

Die komplette Satzung der Zukunftsstiftung Bildung können Sie hier downloaden.